Alltags Fee

Alltagsbegleitung




Willkommen bei der Alltags Fee...


Aufgaben eines Alltagsbegleiters:

Alltagsbegleiter beschäftigen sich mit Senioren sowie pflegebedürftigen Menschen, gestalten ihre Freizeit mit und leisten ihnen Gesellschaft – indem sie mit ihnen zum Beispiel malen, basteln, kochen, backen, Musik hören, Brett- und Kartenspiele spielen oder Spaziergänge und Ausflüge unternehmen.

Was darf ein Alltagsbegleiter nicht ??

Alltagsbegleitern ist es nicht erlaubt, die Pflege zu übernehmen. Ebenso wenig dürfen Sie Medikamente verabreichen. Pflegende Behandlungen fallen nicht in Ihr Aufgabengebiet und auch die Grundpflege wird von speziell ausgebildetem Pflegepersonal durchgeführt.
Pflegende Arbeiten fallen laut Gesetz nicht in das Aufgabengebiet dieses Jobs.

Bezahlung eines Alltagsbegleiters ??

Der Alltagbegleiter rechnet über die Pflegekassen ab. Dazu benötigt der Bedürftige einen Pflegegrad.

Der Selbstzahler bekommt am Ende eines Monats eine Rechnung.






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